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Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 9278/12

Datum:
24.05.2013
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 9278/12
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2013:0524.1CA9278.12.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

kein Leitsatz

 
Tenor:

1.              Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 05.11.2012, zugegangen am 09.11.2012, nicht aufgelöst worden ist.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.009,42 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2013 zu zahlen.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.              Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 18,1 % und die      Beklagte zu 81,9 %.

5.              Der Streitwert wird auf 18.157,84 € festgesetzt.

 
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B E R U F U N G

575859606162636465666768697071
 

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