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Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 7302/11

Datum:
11.01.2012
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 7302/11
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2012:0111.9CA7302.11.00
 
Schlagworte:
Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung
Normen:
§§ 275 Abs. 1 und 3 BGB, § 6VTV Cockpit Nr. 4 vom 01.01.2007
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine zur Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung führende Erkrankung fürht nicht zur Unmöglichkeit der Urlaubsinanspruchnahme, wenn sich der Arbeitnehmer nicht auf die Unzumutbarkeit beruft.

 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700 € zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7%.

4. Der Streitwert beträgt 10.414,29 €.

5. Die Berufung wird für die Beklagte gegen den Tenor zu 1) gesondert und im Übrigen nicht gesondert zugelassen.

 
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