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Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 1659/12

Datum:
27.06.2012
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 1659/12
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2012:0627.9CA1659.12.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 828/12
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1.               Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit des Klägers von "regelmäßig 120 Stunden" auf 160 Stunden mit Wirkung zum 15.2.2012 zuzustimmen.

2.              Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.               Der Streitwert beträgt 20.764,80 €.

4.               Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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