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Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 7904/11

Datum:
04.07.2012
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 Ca 7904/11
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2012:0704.20CA7904.11.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 704/12
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 402,47 € brutto nebst Zinsen in

    Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2008

    zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.379,76 € brutto nebst Zinsen

    in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2008

    zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.749,17 € brutto nebst Zinsen

    in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2008

    zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.484,62 € brutto nebst Zinsen

    in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2008

    zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.552,05 € brutto nebst Zinsen

    in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2008

   zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.566,90 € brutto nebst Zinsen

    in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.07.2008

    zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.902,58 € brutto nebst Zinsen

    in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.08.2008

    zu zahlen.

8. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.193,56 € brutto nebst Zinsen

    in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2008

    zu zahlen.

9. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.612,39 € brutto nebst Zinsen

    in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2008

   zu zahlen.

10. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.210,64 € brutto nebst Zinsen

      in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2008

      zu zahlen.

11. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

12. Streitwert: 18.054,14 €.

 
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