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Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 4641/10

Datum:
20.01.2011
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Ca 4641/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2011:0120.6CA4641.10.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1.) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 19.05.2010 aufgelöst wurde.

2.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.239,60 € brutto abzüglich ge-zahlter 4.087,22 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2010 zu zahlen.

3.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.239,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2010 zu zahlen.

4.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.239,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2010 zu zahlen.

5.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.239,60 € brutto abzüglich durch die Agentur für Arbeit gezahlter 1.035,30 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2010 zu zahlen.

6.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.239,60 € brutto abzüglich durch die Agentur für Arbeit gezahlter 1.714,20 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2010 zu zahlen.

7.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.239,60 € brutto abzüglich durch die Agentur für Arbeit gezahlter 1.714,20 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2010 zu zahlen.

8.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.239,60 € brutto abzüglich durch die Agentur für Arbeit gezahlter 1.714,20 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2010 zu zahlen.

9.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.239,60 € brutto abzüglich durch die Agentur für Arbeit gezahlter 1.714,20 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 zu zahlen.

10.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

11.) Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 10 % und dem Be-klagten zu 90 % auferlegt.

12.) Streitwert: 62.895,88 €.

 
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