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Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 9664/10

Datum:
11.05.2011
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 9664/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2011:0511.2CA9664.10.00
 
Schlagworte:
Hinterlegung; Pfändung von Arbeitseinkommen; gesetzlicher Forderungsübergang; Arbeitslosengeld
Normen:
§ 115 SGB X; § 372 BGB; § 378 BGB; § 853 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der gesetzliche Forderungsübergang auf die Sozialleistungsträger nach § 115 SGB X umfasst auch den unpfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens des Arbeitnehmers (§ 115 Abs. 2 SGB X).

Ist das Arbeitseinkommen zugleich durch andere Gläubiger gepfändet, scheidet eine schuldbefreiende Hinterlegung des Arbeitseinkommens durch den Arbeitgeber jedenfalls dann aus, wenn die auf den Sozialleistungsträger übergegangene Forderung den unpfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens nicht übersteigt.

Eine Ungewissheit über die Person des Gläubigers im Sinne des § 372 BGB besteht insoweit nicht.

 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.573,20 Euro zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Streitwert: 1.573,20 Euro

 
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