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Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 8265/07

Datum:
24.11.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 8265/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2010:1124.9CA8265.07.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1559/10
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.126,60 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 69,48 € monatlich zum Monatsersten seit dem 1.2.2004 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.875,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 69,48 € monatlich zum Monatsersten seit dem 1.11.2007 zu zahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 88 % und der Kläger zu 12 %.

4. Der Streitwert beträgt 5.002,56 €.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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