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Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 10397/09

Datum:
18.06.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 10397/09
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2010:0618.1CA10397.09.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 27.10.2009, der Klägerin zugegangen am 30.10.2009, zum 30.04.2010 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 08.01.2010, der Klägerin am 08.01.2010 zugegangen, sozial ungerechtfertigt und unwirksam ist.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert wird auf 33.522,00 € festgesetzt.

 
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