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Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 5170/10

Datum:
09.12.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
17.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 Ca 5170/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2010:1209.17CA5170.10.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein unbefristetes Ar-beitsverhältnis besteht.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den Bedingungen weiter zu beschäftigen, die im Arbeitsvertrag vom 02.03.2007 zwischen der

Klägerin und der vereinbart waren, bei Eingruppierung in die Gehaltsgruppe III, 7. Beschäftigungsjahr gem. GTV für das private Versi-cherungsgewerbe.

3. Die Beklagte trägt die Kosten.

4. Streitwert: 11.168,00 €.

 
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