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Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 9843/08

Datum:
24.09.2009
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Ca 9843/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2009:0924.8CA9843.08.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 315,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2008 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, allgemeine tarifliche Entgelterhöhungen auf die Leistungs- und Funktionszulage der Beklagten anzurechnen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Streitwert: 1.222,59 €.

 
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