Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 469/09

Datum:
25.06.2009
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Ca 469/09
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2009:0625.12CA469.09.00
 
Schlagworte:
Arbeitszeiterhöhung
Normen:
§ 9 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Anspruch nach § 9 TzBfG setzt voraus, dass ein “freier Arbeitsplatz” zu besetzen ist. Dazu muss zumindest ein nach dem Willen des Arbeitgebers zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden sein. Er muss dem Arbeitsplatz entsprechen, auf dem der Arbeitnehmer, der den Verlängerungswunsch angezeigt hat, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ausübt (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - BAGE 122, 235 = AP TzBfG § 9 Nr. 3).

2. Der Unternehmer ist auch vor dem Hintergrund des § 9 TzBfG frei, wie er einen Arbeitskräftemangel überbrücken will. Zur Schaffung neuer Arbeitsplätze ist er nicht gezwungen.

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Streitwert 33.000 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank