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Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 9393/07

Datum:
03.09.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 9393/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2008:0903.3CA9393.07.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 416,24 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.09.2007 zu zahlen (mittleres Zinsdatum).

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.11.2007 bis 31.08.2008 727,70 € brutto über die anerkannte und gezahlte Leistungszulage von monatlich 258,36 € hinaus zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, mindestens bis zur nächsten Leistungsbeurteilung die erhöhte Leistungszulage von 72,77 € zu zahlen und diese auch bei der Berechnung von variablen Entgeltbestand teilen, Durchschnittsvergütungen und Sonderzahlungen zu berücksichtigen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

5. Streitwert: 1.842,53 €.

 
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