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Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 9280/07

Datum:
06.05.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
16.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Ca 9280/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2008:0506.16CA9280.07.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 49,61 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.07.2007 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 01.07.2007 mindestens bis zur nächsten Leistungsbeurteilung eine Leistungszulage in Höhe von 524,26 € brutto monatlich zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den €-Wert dieser Leistungszulage ab dem 01.07.2007 bei der Berechnung von variablen Entgeltbestandteilen, Durchschnittsvergütungen und Sonderzahlungen zu berücksichtigen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 1.684,80 € festgesetzt.

 
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