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Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 4817/08

Datum:
04.12.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
15.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 Ca 4817/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2008:1204.15CA4817.08.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1) Es wird festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger ab dem 01.01.2005 Betriebsrente in Höhe von monatlich 28,18 € zu zahlen hat.

2) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2005 338,16 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.06.2008.

3) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2006 338,16 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.06.2008.

4) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2007 338,16 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.06.2008.

5) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2008 (Januar-September) 253,62 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.06.2008.

6) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7) Die Kosten haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.

8) Der Streitwert beträgt 2.320,00 €.

 
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