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Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 3182/07

Datum:
11.03.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Ca 3182/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2008:0311.11CA3182.07.00
 
Schlagworte:
Außerordentliche Kündigung nach angekündigter Erkrankung ohne Krankheitsanzeichen.
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Arbeitnehmer, der erklärt, er werde krank, wenn ihm der Arbeitgeber nicht zum gewünschten Zeitpunkt freistelle (hier Dienstplan), obwohl zum Zeitpunkt der Erklärung noch keine Krankheitsanzeichen ersichtlich waren oder vom Arbeitnehmer geäußert wurden, kann außerordentlich gekündigt werden, selbst wenn später tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit attestiert wird.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Streitwert: 21.589,81 €.

 
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