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Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 6967/05

Datum:
01.05.2006
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Ca 6967/05
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2006:0501.8CA6967.05.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 942/06
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1.       Es wird festgestellt, dass das beklagte ……………verpflichtet ist, dem Kläger seit dem 1. Mai 2005 die Differenz seines nach Vergütungsgruppe BAT lll gezahlten Gehalts zur Vergütungsgruppe BAT II a auszuzahlen.

2.        Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 4/5, das beklagte Land zu 1/5.

4.        Streitwert: 5.708,-€.

 
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