Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 663/24

Datum:
20.11.2024
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Ca 663/24
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2024:1120.5CA663.24.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 663/24
Schlagworte:
§ 79a BetrVG, § 84 BetrVG, § 85 Abs. 1 BetrVG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 13 AGG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 82 DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 b), f) DS-GVO, § 26 Abs. 1 BDSG, § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG, § 32 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Im Anwendungsbereich von § 13 Abs. 1 AGG (Beschwerderecht der Beschäftigten bei möglichen Benachteiligungen) kann die betroffene Person zu ihrer Unterstützung oder zur Vermittlung ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen (§ 84 Abs. 1 BetrVG). Das individualrechtliche Beschwerdeverfahren ist von einem unter Umständen parallel durchgeführten kollektivrechtlichen Beschwerdeverfahren gemäß § 13 Abs. 2 AGG, § 85 Abs. 1 BetrVG rechtlich zu trennen.

2. Einzelfallentscheidung zur zulässigen Offenbarung teils privater Korrespondenz durch ein Betriebsratsmitglied gegenüber der Personalabteilung im Anwendungsbereich von § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 13 Abs. 1 AGG.

3. Handelt ein Betriebsratsmitglied zur Unterstützung bei Führung einer individuellen Beschwerde gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, weist § 79 a Satz 2 BetrVG die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit dem Arbeitgeber zu. Ein Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DS-GVO gegen das Betriebsratsmitglied ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 5.000,00 €.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank