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Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 1624/23

Datum:
11.09.2024
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Ca 1624/23
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2024:0911.5CA1624.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 1624/23
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 540/24
Normen:
§ 626 BGB, § 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 02.10.2023 nicht aufgelöst ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die vorsorgliche und hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 02.10.2023 nicht aufgelöst ist.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 5.700,00 €.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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