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Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 1799/22

Datum:
11.05.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 1799/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2023:0511.3CA1799.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 1799/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 346/23
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wederdurch die außerordentliche Tatkündigung noch durch die außerordentliche Verdachtskündigung der Beklagten vom 23. November 2022 mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die hilfsweise ordentliche Tatkündigung noch durch die hilfsweise ordentlicheVerdachtskündigung der Beklagten vom 29. November 2022 mit Wirkung zum 30. Juni 2023 aufgelöst wurde.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Senior Chapter Coach Area 1 auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom 22. Oktober 2015 weiter zu beschäftigen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Streitwert: 161.592,80 Euro

 
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