Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 93/22

Datum:
11.05.2022
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 93/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2022:0511.2CA93.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 93/22
Schlagworte:
Digitales Zugangsrecht von Gewerkschaften
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, E-Mails mit einem von einer Arbeitnehmervereinigung gestalteten Inhalt an alle bei ihm Beschäftigten zu versenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmervereinigung über das hauseigene Intranet die Möglichkeit gewährt, Information an alle bei ihm Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank