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Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 308/21

Datum:
08.07.2021
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 308/21
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2021:0708.1CA308.21.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 533/21
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5296,34 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 1048,80 Euro brutto seit dem 01.10.2020, 01.11.2020, 01.12.2020, 01.01.2021 und aus 1101,14 Euro brutto seit dem 01.02.2021 zu zahlen.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1101,14 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2021 zu zahlen.

3.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 302, 60 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2021 zu zahlen.

4.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 865,91 Euro brutto Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2021 zu zahlen. (*)

5.       Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 30% und die Beklagte zu 70% zu tragen.

6.       Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7.568,95 Euro festgesetzt.

7.       Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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