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Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 736/20

Datum:
03.12.2020
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 736/20
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2020:1203.3CA736.20.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 45/21
Schlagworte:
Eingruppierung – Darlegungslast – Rückgruppierung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Auch bei einer Rückgruppierung aufgrund einer Neubewertung einer Stelle im Rahmen der Einführung eines neuen Entgeltsystems aufgrund Betriebsvereinbarung bei gleichbleibender Tätigkeit trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der niedrigeren Eingruppierung (hier: Grad der Verantwortung)

 
Tenor:

1. Der Beklagte ist auch über den 01.07.2019 hinaus verpflichtet, die Klägerin gemäß der Entgeltgruppe 10 des betrieblichen Entgeltsystems zu vergüten.

2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.

3. Streitwert: 7.584,00 €

4. Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.

 
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