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Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 2356/19

Datum:
30.07.2020
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 2356/19
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2020:0730.3CA2356.19.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 746/20
Schlagworte:
Schadensersatzanspruch wegen Verstoß gegen Bestenauslese im Bewerbungsverfahren im öff. Dienst
Normen:
Art. 33 Abs. 3 GG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine abgelehnte Bewerberin auf ein Stelle im öffentlichen Dienst, kann sich für einen Schadensersatzanspruch nur dann auf einen Fehler im Auswahlverfahren berufen, wenn sie darlegt und im Streitfall beweist, dass sie die bestqualifizierte Bewerberin und sich dadurch das Auswahlermessen des Arbeitgebers auf Null reduziert hatte.

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Streitwert: 5.000 Euro.

4. Die Berufung wird zugelassen.

 
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