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Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 1316/20

Datum:
26.08.2020
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ca 1316/20
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2020:0826.3CA1316.20.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 1 Ta 158/20
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten
Normen:
§§ 114, 115 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten einer Klage

 
Tenor:

wird der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 18.08.2020 gegen den Beschluss vom 11.8.2020 bezüglich der angeordneten Ratenzahlung abgeholfen und im unveränderten Umfang der ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.

Im Übrigen wird der Beschwerde nicht abgeholfen. Sie wird dem Landesarbeitsgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.

 
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