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Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 1944/19

Datum:
27.02.2020
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 1944/19
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2020:0227.1CA1944.19.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 210/20
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung der Klägerin als Sachbearbeiterin Projektmanagement in den Bereich R. der T. am Beschäftigungsort N. unwirksam ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2550,00 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2019 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 58% und die Beklagte zu 42% zu tragen.

5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 15378,95 Euro festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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