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Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 1619/15

Datum:
02.12.2015
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Ca 1619/15
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2015:1202.5CA1619.15.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 539/16
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1)              Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien über den 01.09.2017 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht.

2)              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.797,10 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2015 zu zahlen.

3)              Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe T5, Gruppenstufe 4, des Entgeltrahmentarifvertrags der E. (ERTV) zu beschäftigen.

4)              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5)              Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

6)              Der Wert des Streitgegenstands wird auf 40.069,10 EUR festgesetzt.

7)              Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.

 
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