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Arbeitsgericht Bonn, 3 Ga 18/15

Datum:
26.05.2015
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ga 18/15
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2015:0526.3GA18.15.00
 
Schlagworte:
Einsatz von Beamten auf Arbeitsplätzen bestreikter Arbeitnehmer - Deutsche Post
Normen:
ZPO §§ 935, 940; BGB § 1004; GG Art. 9 Abs. 3
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der zwangsweise Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen ist nach dem Beschluss des BVerfG vom 02.03.1993 (1 BvR 1213/85) rechtswidrig, weil eine gesetzliche Regelung nicht besteht.

Ein freiwilliger Einsatz ist zumindest dann zulässig, wenn ein Widerspruch des Beamten vor dem Einsatz nicht erfolgt ist.

Die Rechtsauffassung, dass ein „Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen“ nicht vorliegt, wenn nur Teilaufgaben des streikenden Arbeitnehmers übertragen werden, erscheint zweifelhaft, war aber nicht entscheidungsrelevant.

 
Tenor:
 
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