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Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 1945/13

Datum:
14.11.2013
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 1945/13
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2013:1114.3CA1945.13.00
 
Schlagworte:
Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung durch Hinnahme eines Zweiterwerbs
Normen:
BGB §§ 613a Abs. 6, 242
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das Recht, einem Betriebsübergang auf den Ersterwerber zu widersprechen, kann gem. § 242 BGB verwirken. Das Umstandsmoment für den Eintritt der Verwirkung kann in diesem Fall durch die widerspruchslose Hinnahme eines nach dem ersten Betriebsübergang erfolgten Zweiterwerbs erfüllt sein.

 
Tenor:
 
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