Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 144/13

Datum:
23.05.2013
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 144/13
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2013:0523.3CA144.13.00
 
Schlagworte:
Befristung, Sachgrund, Projektarbeit, Darlegungslast
Normen:
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1 Beruft sich der Arbeitgeber auf einen vorübergehenden Bedarf der Beschäftigung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG wegen der Tätigkeit des Arbeitnehmers in einem zeitlich befristeten Projekt, so reicht es regelmäßig zur Abgrenzung zwischen Daueraufgabe des Arbeitgebers und dem vorübergehenden Charakter eines Projektes aus, wenn dem Arbeitgeber für die Durchführung des Projektes von einem Dritten finanzielle oder Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 07.05.2008 – 7 AZR 146/07).

2 Wird der Zweck der wirtschaftlichen Tätigkeit des Arbeitgebers weitgehend mittels fremdfinanzierter Projekte erfüllt, muss zur Missbrauchskontrolle der für den Befristungsgrund darlegungs- und beweispflichtige Arbeitgeber über die Fremdfinanzierung hinausgehende weitere Umstände vortragen, aufgrund derer in Abgrenzung zur Daueraufgabe ein nur vorübergehender Beschäftigungsbedarf des innerhalb eines Projektes tätigen Arbeitnehmers erkannt werden kann.

 
Tenor:
 
123456789101112131415161718192021222324272829303132333435383940414243444546474849505152535455565758596061626364656667686970717273747879
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank