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Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 2319/12 EU

Datum:
24.10.2012
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Ca 2319/12 EU
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2012:1024.5CA2319.12EU.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei einem im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements stattfindenden Gespräch die Teilnahme des Rechtsanwalts des Arbeitnehmers zu gestatten.Dies folgt aus der Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), da in derartigen Gesprächen regelmäßig bestehende Arbeitsprobleme gelöst werden sollen und dabei Lösungsmöglichkeiten verschiedener Art und Weise erörtert werden können, wozu auch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehören kann.

 
Tenor:
 
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