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Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 2296/09

Datum:
03.03.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
4.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ca 2296/09
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2010:0303.4CA2296.09.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Funktionszulage nach der Protokollnotiz Nr. 3 des Teil II Abschnitt N,

Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT

 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 654,29 EUR (i.W. sechshundertvierundfünfzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2010 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, allgemeine tarifliche Entgelterhöhungen auf die Funktionszulage anzurechnen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert wird auf 1 505,15 € festgesetzt.

 
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