Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 3190/03

Datum:
18.03.2004
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 3190/03
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2004:0318.3CA3190.03.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung und Mitbestimmung des Personalrats bei Beurteilungsrichtlinien
Normen:
LPVG NRW § 72 Abs. 4 Nr. 16
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 72 Abs. 4 Nr. 17 LPVG NRW beim Erlass von Beurteilungsrichtlinien ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Beurteilungsrichtlinien mit der Folge, dass eine dienstliche Beurteilung auf der Grundlage nicht mitbestimmter Beurteilungsrichtlinien unwirksam und aus der Personalakte zu entfernen ist.

2. Werden Beurteilungsrichtlinien zunächst nur für einen Erprobungszeitraum eingeführt und nach Ablauf der Erprobungszeit nicht im Wesentlichen unverän-dert zwischen Personalrat und Dienststelle vereinbart und aufrechterhalten oder fortgeführt, verlieren sie rückwirkend ihre Grundlage für eine während ihrer Gel-tung erfolgte dienstliche Beurteilung.

 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 03.07.2001 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen und zu vernichten.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Streitwert: 3.000,00 Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank