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Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 3350/23

Datum:
17.12.2024
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 3350/23
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2024:1217.2CA3350.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 3350/23
Schlagworte:
Erschütterung Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Verhalten Arbeitnehmer
Normen:
§ 3 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsentscheidung durch das Verhalten des Arbeitnehmers

 
Tenor:

1. Das Versäumnisurteil vom 20.08.2024 wird aufgehoben und klarstellend wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.010,56 EUR brutto nebst Jahreszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2023 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 85 % und der Beklagten zu 15 % auferlegt. Davon ausgenommen sind die durch die Säumnis des Klägers im Termin vom 20.08.2024 entstandenen Kosten, die diesem auferlegt werden.

4. Der Streitwert beträgt 7.408,50 EUR.

 
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