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Arbeitsgericht Aachen, 7 Ca 2970/22

Datum:
05.06.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Ca 2970/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2023:0605.7CA2970.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 7 Ca 2970/22
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZN 211/24
Schlagworte:
Gutschrift von Urlaubstagen auf das Urlaubskonto , Altersfreizeittage
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem bei ihr für den Kläger geführten Urlaubskonto einen weiteren Tag für das Jahr 2022 gutzuschreiben.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem bei ihr für den Kläger geführten Urlaubskonto für das Jahr 2019 einen weiteren Urlaubstag auf das Urlaubskonto des Klägers gutzuschreiben.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem bei ihr für den Kläger geführten Urlaubskonto für das Jahr 2021 einen weiteren halben Tag auf dem Urlaubskonto gutzuschreiben.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt.

6. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

 
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