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Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 2935/21

Datum:
25.05.2022
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 2935/21
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2022:0525.9CA2935.21.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 2935/21
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 515/22
Schlagworte:
Außerordentliche Kündigung, Bedrohung von Kollegen
Normen:
§ 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer (außerordentlichen) Kündigung wegen Bedrohung von Kollegen (im Streitfall verneint)

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 22.10.2021 weder außerordentlich noch ordentlich aufgelöst ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Maschinenführer in der Presserei der Beklagten weiter zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

6. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 16.014,12 EUR.

 
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