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Ablehnung der Vergütungsfestsetzung wegen Geltendmachung nicht-gebührenrechtlicher Einwendung der Schlechtleistung bzw. fehlende Auftragserteilung
wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 02.11.2020 aufgrund der eingereichten form- und fristgerechten sofortigen Beschwerde aufgehoben.
Gründe:
2Der Beschluss vom 02.11.2020 ist aufzuheben, da der Kläger form- und fristgerecht Einwendungen erhoben hat, die nicht im Gebührenrecht ihren Ursprung haben. Er macht die Schlechtleistung bzw. die fehlende Auftragserteilung für das geführte Verfahren geltend. Im formellen Vergütungsfestsetzungsverfahren hat eine solche Prüfung nicht stattzufinden. Die Antragsteller sind daher auf den Klageweg zu verweisen.