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Arbeitsgericht Aachen, 1 Ca 2426/21

Datum:
16.12.2021
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 2426/21
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2021:1216.1CA2426.21.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 1 Ca 2426/21
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 465/22
Schlagworte:
verhaltensbedingte Kündigung, Verspätungen
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen verspäteten Erscheinens am Arbeitsplatz; Erforderlichkeit einer erneuten Abmahnung

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen der Beklagten und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis durch Kündigung vom 25.08.2021 nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Anlagenbediener weiterzubeschäftigen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.000,00 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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