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Arbeitsgericht Aachen, 4 Ca 1127/19

Datum:
29.08.2019
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ca 1127/19
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2019:0829.4CA1127.19.00
 
Schlagworte:
Krankschreibung, Ankündigung, Androhung, außerordentliche Kündigung
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen einer angeblich angekündigten Krankschreibung

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 03.04.2019, zugegangen am 05.04.2019, nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche ordentliche Kündigung der Beklagten vom 09.04.2019, zugegangen am 10.04.2019, zum 31.11.2019 nicht aufgelöst wird.

3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche außerordentliche, hilfsweise ordentliche, Kündigung der Beklagten vom 23.04.2019, zugegangen am 24.04.2019, nicht aufgelöst worden ist.

4. Das Arbeitsverhältnis wird auf beidseitigen Antrag zum 30.11.2019 aufgelöst.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung in Höhe von 21.500,00 € (i. W. einundzwanzigtausendfünfhundert Euro, Cent wie nebenstehend) EUR brutto zu zahlen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12,5% und die Beklagte zu 87,5%.

7. Streitwert: 7.329,00 EUR.

 
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