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Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 4249/15 h

Datum:
21.03.2017
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 4249/15 h
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2017:0321.3CA4249.15H.00
 
Normen:
BGB §§ 623, 141 Abs. 1, BGB § 622
Leitsätze:

Bestätigung einer (ggfls.) nicht unterschriebenen Eigenkündigung eines Arbeitnehmers durch nachfolgenden Schriftsatz seines Rechtsanwalts,

Unzulässige Berufung des Arbeitgebers auf die fehlende Schriftform einer Kündigung des Arbeitnehmers, nachdem der Arbeitgeber zeitlich zuvor die Kündigung „an sich“ mehrfach bestätigt hat, sich aber auf eine kürzere als die ausgesprochene Kündigungsfrist beruft,

Gesetzliche und tarifliche Kündigungsfristen sind Mindestkündigungsfristen. Deshalb kann eine Kündigung unter Wahrung gesetzlicher und tariflicher Kündigungsfristen auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden.

 
Tenor:
 
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