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Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 1161/15 d

Datum:
22.10.2015
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Ca 1161/15 d
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2015:1022.8CA1161.15D.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 1128/15
Schlagworte:
Änderung des Tätigkeitsbereichs eines leitenden Mitarbeiters mit AT-Status zu einer Tätigkeit unterhalb der Leitungsebene ohne AT-Status Direktionsrecht Notwendigkeit einer Änderungskündigung
Normen:
§ 106 GewO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Will der Arbeitgeber den Tätigkeitsbereich eines leitenden Mitarbeiters mit AT-Status dahingehend abändern, dass eine nicht mehr der Leitungsebene zuzurechnende Tätigkeit ohne AT-Status gewollt ist, kann dies nicht im Rahmen des Direktionsrechts umgesetzt werden, sondern bedarf einer einvernehmlichen Vertragsänderung und – wenn diese nicht zustande kommt - einer Änderungskündigung.

 
Tenor:
 
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