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Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 4064/14

Datum:
12.11.2015
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 4064/14
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2015:1112.2CA4064.14.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 113/16
Schlagworte:
Betriebsbedingte Kündigung, Wegfall des Arbeitsplatzes
Normen:
§ 1 KschG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der kündigende Arbeitgeber muss gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG darlegen, aufgrund außer- oder innerbetrieblicher Umstände eine unternehmerische Entscheidung getroffen zu haben, infolge derer ein Überhang an Arbeitskräften im Betrieb entsteht und die den Beschäftigungsbedarf für den gekündigten Arbeitnehmer auf Dauer entfallen lässt.

Passt der Arbeitgeber im Fall eines Auftragsverlustes oder eines reduzierten Auftragsbestands die Anzahl der benötigten Arbeitnehmer unmittelbar an die verbliebene Arbeitsmenge an, kann sich daraus ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung ergeben, wenn der Arbeits-anfall - dauerhaft - so zurückgegangen ist, dass zukünftig für einen oder mehrere Arbeitnehmer kein Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung mehr besteht. Der Arbeitgeber muss anhand seiner Auftrags- und Personalplanung im Einzelnen darstellen, warum nicht nur eine - kurzfristige - Auftragsschwankung vorliegt.

 
Tenor:
 
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