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Arbeitsgericht Aachen, 6 Ca 1700/13

Datum:
21.11.2013
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Ca 1700/13
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2013:1121.6CA1700.13.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zur Begründung eines Anspruchs auf vergleichbares Arbeitsentgelt gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG bedarf es substantiierten Vortrags bezüglich der Eingliederung in den Betrieb des Entleihers für die gesamte Zeit der Überlassung. Hierfür ist der Anspruchsteller darlegungspflichtig.

Zur Begründung eines Anspruchs auf vergleichbares Arbeitsentgelt gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG bedarf es zudem der konkreten Darlegung des Leiharbeiters, welches Entgelt er für die vom ihm konkret ausgeübte Tätigkeit im Falle einer Festanstellung beim Entleiher erhalten hätte. Der bloße Verweis auf eine Lohngruppe genügt diesen Anforderungen nicht.

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

3. Streitwert: 9.144,59 EUR.

 
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