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Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 215/12

Datum:
26.06.2012
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 215/12
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2012:0626.9CA215.12.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.12.2011 nicht beendet wird.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.

 

3. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maler/Lackierer weiter zu beschäftigen.

 

4. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 9.464,00 Euro.

 

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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