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Arbeitsgericht Aachen, 7 Ca 5514/04

Datum:
16.08.2005
Gericht:
Arbeitsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Ca 5514/04
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAC:2005:0816.7CA5514.04.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Öffnet ein Systemadministrator ohne Erlaubnis nicht an ihn gerichtete E-Mail, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 0 EUR nebst Zinsen in Höhe von 0 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 0 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4. Der Streitwert wird auf 0 EUR festgesetzt.

 
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