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Landesarbeitsgericht Hamm, 6 SLa 685/24

Datum:
18.02.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 SLa 685/24
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2025:0218.6SLA685.24.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung, Einzelbewertung, Ankertext, Plausibilisierung, Konkretisierung
Normen:
Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 19 Abs. 4 GG
Leitsätze:

Die gänzlich unveränderte, nicht auf den betreffenden Fall zugeschnittene Übernahme musterhafter Ankertexte in eine dienstliche Beurteilung ist nicht ausreichend, weil auf diese Weise nicht erkennbar wird, welche konkreten Erwägungen der Bewertung zugrunde gelegt wurden.

Die erstmalige textliche Begründung in Zahlen ausgedrückter Einzelbewertungen durch prozessuales Vorbringen ist unzulässig, da sie das Gericht nicht in die Lage versetzt, einen bereits durchgeführten Beurteilungsprozess zu kontrollieren, sondern diesen in das gerichtliche Verfahren verlagert.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.06.2024 – 5 Ca 882/23 – abgeändert und das beklagte Land verurteilt, über die Bewerbung der Klägerin für die Stelle einer Studiendirektorin als Fachleiterin zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben am Berufskolleg Hattingen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

 
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