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Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Ta 60/25

Datum:
24.07.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 Ta 60/25
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2025:0724.13TA60.25.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 2 Ca1893-24
Schlagworte:
Hinreichende Erfolgsaussicht Kündigungsschutzklage – Bewilligungsreife
Normen:
§ 114 ZPO
 
Tenor:

Der Klägerin wird ab dem 06.01.2025 Prozesskostenhilfe bewilligt. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte in diesem Rechtszug wird ihr Rechtsanwalt Schmale zu den Bedingungen eines im Bezirk des Arbeitsgerichts Hagen niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin aus ihrem Vermögen Raten in Höhe von 100,00 € zu zahlen hat. Der Beginn der Ratenzahlung wird durch das Arbeitsgericht festgesetzt.

 
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