Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 5 Ta 223/22

Datum:
29.08.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 223/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2022:0829.5TA223.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 4 Ca 897/22
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe, Berücksichtigung zukünftig bestehender Belastungen bei zu erwartender tatsächlicher Tilgung zum Entscheidungszeitpunkt
Normen:
§§ 114 Abs. 1, 115 Abs. 2 S. 1, 115 Abs. 4, 120 Abs. 1 S. 1, 2 ZPO
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 20.06.2022 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 16.06.2022 - 4 Ca 897/22 - wird der Beschluss abgeändert.

Der Klägerin wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung zum 02.06.2022 unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. aus B bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin monatliche Raten aus ihrem Einkommen in Höhe von 143,00 € zu zahlen hat.

Der Ratenbeginn wird durch das Arbeitsgericht festgesetzt.

Kosten werden für die Entscheidung nicht erhoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank