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Landesarbeitsgericht Hamm, 3 Sa 646/21

Datum:
08.12.2021
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
3 Sa 646/21
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2021:1208.3SA646.21.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 4 Ca 46-21
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 4.5.2021, 4 Ca 46/21 abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 1.1.2017 nach Entgeltgruppe 14 Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil B XI. Nr. 18 zu vergüten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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