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Landesarbeitsgericht Hamm, 10 SaGa 9/21

Datum:
23.06.2021
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 SaGa 9/21
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2021:0623.10SAGA9.21.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Detmold, 2 Ga 1/21
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 05.05.2021, 2 Ga 1/21, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und

dem Beklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten aufgegeben, es zu unterlassen, die Inhalte der diesem Beschluss angefügten – vorliegend teilweise geschwärzten – Anlagen (Tabelle – bestehend aus zwei Seiten – mit dem Vermerk ANLAGE AS 1; Tabelle – bestehend aus zwei Seiten – mit dem Vermerk ANLAGE AS 2; E-Mail-Korrespondenz – bestehend aus elf Seiten – mit dem Vermerk ANLAGE AS 3) in Gestalt von Dateien, E-Mails, Dokumenten, Ausdrucken oder sonstigen Verkörperungen hiervon zu nutzen und/oder Dritten offenzulegen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszugs tragen die Klägerin zu 75 % und der Beklagte zu 25 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte je zu 50 %.

 
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