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Landesarbeitsgericht Hamm, 11 Sa 795/18

Datum:
31.01.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 795/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2019:0131.11SA795.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, 3 Ca 338/18
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des ArbG Bochum vom 20.06.2018 – 3 Ca 338/18 – teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis Zug-um-Zug gegen Herausgabe des unter dem 31.10.2017 erteilten Zeugnisses entsprechend dem unter dem 31.10.2017 erstellten Zeugnis zu erteilen, jedoch mit folgender Ergänzung:

Der vorletzte Satz des unter dem 31.10.2017 erstellten Zeugnisses muss wie folgt um das Wort „ehrlich“ ergänzt werden: „Er war ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig.“

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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